Steuerberatung.


Erbschafts- und Schenkungssteuer.



Vermögensübertragung auf die nachfolgende Generation.


Nicht nur das die Bewahrung familiären Vermögens an sich schon eine große Herausforderung für die Nachkommen darstellt, so beginnt diese Aufgabe sehr oft auch mit einer finanziellen Hypothek. Und zwar regelmäßig dann, wenn relativ große Vermögen in gewisser Eile zur Übertragung auf nachfolgende Generationen anstehen.

Doch lassen sich Belastungen mit Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer durch eine geschickte Planung und eine konsequente Umsetzung minimieren. Wichtig für eine überlegte Umsetzung einer Nachfolgeplanung ist aber auch, dass sich die Schenker bzw. die Erblasser frühzeitig und langfristig Ihrer Entscheidungen sicher sind: für eine qualifizierte, von steuerlichen Einflüssen weitgehend freie Nachfolgeplanung, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne zur Verfügung.

Übertragung von Grundvermögen.


Grundvermögen wird für erbschaftsteuerliche Zwecke in der Regel nach
- bebauten oder unbebauten Grundstücken und Gebäuden,
- vermieteten oder unvermieteten Grundstücken und Gebäuden,
- gewerblich oder privat genutzten Grundstücken und Gebäudenunterschieden.

Neben diesen Unterscheidungen ist entscheidend, welche Bestandteile zum Grundvermögen gehören oder aber anderweitig zu bewerten sind. Im Zweifel entscheidet hierbei eine geeignete Argumentation und Dokumentation.

Übertragung von Betriebsvermögen.



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