Betriebswirtschaft.


Unternehmensbewertung.



Der Wert des Unternehmens ist nicht das bilanzielle Eigenkapital


"Für das Gewesene gibt der Kaufmann nichts."

Mit diesem Satz hat ein Urgestein der Deutschen Betriebswirtschaftslehre den Kernpunkt der Unternehmensbewertung kurz und knapp erklärt: Der Wert eines Unternehmens ergibt sich nicht aus den Erfolgen der Vergangenheit sondern aus denen der Zukunft. Der Wert eines Unternehmens errechnet sich auch nicht aus der Summe der Zeitwerte oder gar der Buchwerte der materiellen Vermögenswerte abzüglich der Gesamtheit der Schulden. Der Unternehmenswert ist ein Geldbetrag, der in eine Anlageform investiert wird und der in der Zukunft eine erwartete Rendite erwirtschaften soll/muss. Der Unternehmenswert ist ein Zukunftserfolgswert.

Der Bundesgerichtshof, der Bundesfinanzhof und auch das Bundesverfassungsgericht haben bestätigt, dass (fast nur) dieses Kalkühl den Wert eines Unternehmens fassbar macht.

Der Wert eines Unternehmens wird durch seine Ertragskraft bestimmt. Die Ertragskraft ist der Faktor, der sich über das investierte Geld hinaus durch das Unternehmen erwirtschaften läßt. Im Klartext: Wenn 1.000.000,00 Euro an einen sicheren Gläubiger verliehen werden, wird eine bestimmte Rendite erwartet. Wenn 1.000.000,00 Euro in ein Unternehmen investiert werden soll (Kaufpreis?), dann gilt für die Renditeerwartung aus dieser Investition nichts anderes. Niemand investiert Vermögenswerte in ein Engagement, wenn es sich nicht auszahlt.... Nichts anderes ist der Unternehmenswert: es ist der Betrag, der bezahlt werden muss, um diesen Betrag in der Zukunft zurückzuverdienen. Zuzüglich Zinsen.

Bewertungsanlässe


Die Bewertung eines Unternehmens oder von Unternehmensanteile wird regelmäßig dann erforderlich, wenn Unternehmen oder Teile an diesem übertragen werden sollen. Die Übertragungsanlässe sind vielfältig:

- Unternehmensverkauf
- Unternehmenszusammenschlüsse
- Unternehmensnachfolge
- Erbfolge
- Auseinandersetzungen (Ausstieg)
- Scheidungen
- Steuerliche Gründe
- Abschluss von Gewinnabführungsverträgen

Bewertungsgrundlagen


Ausgangspunkt einer jeden Unternehmensbewertung ist die Erstellung von mehrjährigen Planungsrechnungen bzw. Planungsszenarien entweder mit Blick auf bilanzielle Jahresüberschüsse oder frei verwendbare finanzielle Überschüsse. Neben einer Plausibilisierung dieser Planungen anhand der Erfolge aus der Vergangenheit erfolgt zudem ein Abgleich mit den vorhandenen Ressourcen im Zusammenhang mit den bereits getroffenen Entscheidungen für die Zukunft.

Weil die Ergebnisse der Zukunft heute noch nicht verfügbar sind (es gibt natürlich Ausnahmen), muss ein Weg gefunden werden, den Wert eines (möglichen) zukünftigen Erfolges zu ermitteln. Ein Börsenpreis ist in der Regel ein durch Angebot und Nachfrage zustande gekommener und heute gültiger Zukunfserfolgswert. Liegt kein Börsenpreis vor, muss es eine alternative Möglichkeit geben, einen vergleichbaren Preis zu bestimmen. Vergleichbar ist in diesem Fall ein abgezinster Planerfolg.

Eine Rendite, die in der Zukunft fließt und auf heute investiertes Geld zurückzuführen ist, ist nichts anderes als Zins. Was liegt also näher als den Zinsertrag der Zukunft auf seinen heutigen Wert zurückzudrehen. Zurückdrehen heißt dabei nichts anderes als alle Zinserträge der gesamten Zukunft auf den heute erforderlichen Investitionsbetrag umzuwandeln: also abzinsen.

Der Kapitalisierungszinssatz


Den Zinssatz, der zur Abzinsung der geplanten Jahresüberschüsse oder freien liquiden Mittel eines Unternehmens geeignet ist, findet man nicht in der Zeitung, man erfährt ihn nicht bei Banken, er wird auch nicht verhandelt. Ein solcher Kapitalisierungszinssatz ist das Ergebnis verschiedener Faktoren:

- risikoloser Basiszinssatz
- Marktrisiko
- individuelles Maß für das Marktrisiko
- Steuerliche Einflüsse
- Wachstumsfaktor

Das Bewertungsgutachten


Ein Bewertungsgutachten eines Wirtschaftsprüfers zeigt detailliert die Prämissen und das Berechnungskalkühl einer Unternehmensbewertung auf. Ein Bewertungsgutachten ist das Ergebnis einer genauen Analyse der Vergangenheit und einer möglichen Zukunft vor dem Hintergrund der heute bekannten Informationen. Das was insofern morgen möglich sein soll, wird schließlich mit einem heutigen Preis bewertet. Und wenn Fragen auftauchen, wird Sie Ihr Wirtschaftsprüfer verständlich beantworten.

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