Betriebswirtschaft.


Subventionsberatung.



Investitionen, Innovationen, Beihilfen


Ganz gleich, ob Sie die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren planen oder Ihr Unternehmen durch eine Modernisierung wettbewerbsfähiger machen wollen: Mit den Fördermitteln der Länder, des Bundes und der Europäischen Union können Sie Ihr Vorhaben in erheblichen Maßen finanziell unterstützen lassen. Unser betriebswirtschaftliche Fokus richtet sich auch auf den Bereich der öffentlichen Förderung. Es befasst sich mit den Richtlinien und Verordnungen für Förderprogramme. Dadurch verfügen wir zu jeder Zeit über die neuesten Förderinformationen, die wir zu Ihrem Nutzen einsetzen. Gern entwickeln oder optimieren wir gemeinsam mit Ihnen die Projektidee, übernehmen für Sie die Antragstellung und realisieren Ihr Vorhaben zielgenau und professionell – bis zum Erhalt der Fördermittel oder darüber hinaus.

Unser Leistungsangebot:


Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service, der das gesamte Spektrum der Fördermittelberatung umfasst und aus den unten aufgeführten drei Bereichen besteht.

Investitionsförderung: der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent an den anfallenden Projektkosten.
Viele Investitionen können durch Mittel der Europäischen Union, des Bundes und der Länder mitfinanziert werden. Auf diese Weise können Sie die Ausgaben für Ihr Investitionsvorhaben um bis zu 50 Prozent senken. Dabei wird die Höhe der öffentlichen Unterstützung maßgeblich durch die Größe Ihres Unternehmens und das Fördergebiet bestimmt, in dem das Projekt durchgeführt wird. Die öffentlichen Mittel fließen im Wesentlichen aus zwei Förderquellen:

1. Investitionszuschüsse aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA-Zuschüsse)
Die sogenannten GA-Zuschüsse werden in einigen Bundesländern für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft sowie für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen gewährt. Gefördert werden insbesondere Investitionen in die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betriebsstätten. Wichtigste Fördervoraussetzung: Das Vorhaben dient der Schaffung oder Sicherung von Arbeitplätzen.

2. Investitionszulagen für Projekte in den neuen Bundesländern und Berlin
In den neuen Bundesländern und Berlin kann in Ergänzung zu einem GA-Zuschuss die Investitionszulage in Anspruch genommen werden. Dabei handelt es sich um einen steuerfreien Zuschuss, auf den ein gesetzlicher Anspruch besteht. Die Investitionszulage kann für Investitionen in bewegliche Sachanlagen und Gebäude geltend gemacht werden. Wichtigste Auflage: Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre im Fördergebiet verbleiben.

Wir filtern aus den Programmen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene die Förderangebote heraus, die für Ihr Investitionsprojekt relevant sind. Unter Berücksichtung der sich bietenden Chancen und möglichen Risiken helfen wir Ihnen dabei, das Projekt so zu konzipieren, dass Auflagen möglichst minimiert und die Fördermittel optimiert werden. Wir entwickeln verschiedene Förderszenarien, z.B. Betriebsaufspaltung, Leasingmodell oder Gründung von Tochtergesellschaften, und achten insbesondere auf das optimale Zusammenspiel der beiden genannten Förderquellen.
Wir schreiben Ihren Förderantrag so, dass er ankommt. Wir stimmen das Vorhaben mit den Behörden ab und unterstützen Sie in sämtlichen Verhandlungen mit den Förderbanken und Finanzämtern. Gerne begleiten wir Sie auch bei der Umsetzung des Projektes und übernehmen die Fördermitteladministration für Sie.

Innovationsförderung: Sie planen innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte oder ein Demonstrationsvorhaben mit einer Mindestdauer von einem Jahr? Dann können Sie durch Fördermittel bis zu dreiviertel der Kosten sparen.

Wer die Standorte Deutschland und Europa wirtschaftlich stärkt, indem er innovative Produkte und Technologien entwickelt, die Land und Kontinent im harten weltweiten Wettbewerb konkurrenzfähiger machen, hat beste Chancen auf Fördermittel. So werden innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Demonstrationsvorhaben mit einer Laufzeit von zwölf bis 48 Monaten von den Ländern, dem Bund und der Europäischen Union finanziell unterstützt. Dazu kommen noch erhebliche Zuschüsse. Ob Unternehmen oder Forschungseinrichtung, ob einzeln oder im Verbund – bei vorwettbewerblichen Entwicklungskosten betragen die Fördermittel 25 bis 50 Prozent der Projektkosten. Noch höher fallen die Zuschüsse bei industriellen Forschungsprojekten aus. So werden nicht selten bis zu 75 Prozent der projektrelevanten Kosten – insbesondere Personal- und Sachkosten – übernommen. Unser Service für Ihr Projekt Unser Team besitzt umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Innovationsförderung sowie spezifisches Know-how der Förderstrukturen. Ganz gleich, welche Art innovativer Produkte oder Technologien Sie zukünftig auf den Markt bringen wollen – wir finden auf dem schnellsten Wege heraus, welches das geeignetste Förderprogramm auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene für Ihr Vorhaben ist. Danach suchen wir nach potenziellen Arbeitsgemeinschaften für Ihr Projekt wie Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen, führen die notwendigen Gespräche mit den zuständigen Behörden, erstellen den Förderantrag für Sie und unterstützen Sie bei den Vertragsverhandlungen mit dem Zuwendungsgeber. Gern übernehmen wir auch die Verwaltung der Fördermittel und bieten Ihnen ein professionelles Projektmanagement an. Die wichtigsten Phasen eines Förderungsprozesses Sie möchten wissen, mit welchen zeitlichen Abläufen Sie bei der Beantragung von Innovationsfördermitteln für Ihre Projektidee rechnen können? Sprechen Sie uns an.

Beihilferechtliche Beratung Die Bewilligung von Fördermitteln ist oft mit rechtlichen Fragen und Antworten verbunden und führt nicht selten zu zähen Verhandlungen mit Behörden und Verwaltungen. Mit erfahrenen Beratern an Ihrer Seite.

Ob für Ihre Investitionsobjekte oder die Entwicklung spektakulärer Innovationen – sämtliche öffentliche Fördermittel dürfen nur dann gewährt werden, wenn sie im Einklang mit dem europäischen Beihilferecht stehen. Das europäische Beihilferecht, verankert in den Artikeln 87ff EGV, hat sich in den letzten Jahren durch die Ausgestaltung durch die Europäische Kommission und die Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU zu einer überaus komplexen Materie entwickelt. So gelten beispielsweise für kleine, mittlere und große Unternehmen ganz unterschiedliche Fördersätze, die zudem je nach Investitionsort variieren. Für bestimmte Investitionsarten können Zuschläge in Anspruch genommen werden – dagegen sind in Industriezweigen, in denen der Markt besonders stark umkämpft ist, Kürzungen vorgesehen. Grundsätzlich ist jede öffentliche Förderung mit Bedingungen, Auflagen und Mitteilungspflichten verbunden. Nicht selten wird von den Behörden bezweifelt, dass die Bedingungen für eine Förderung vorliegen. Auch kann es zum Streit darüber kommen, ob bestimmte Auflagen oder Mitteilungspflichten verletzt wurden. In diesen Fällen ist unser erfahrenes Team der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir bieten Ihnen weit mehr als nur die formale Beantragung von Fördermitteln. Von der Einwerbung von Investitionszuschüssen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA-Zuschüsse) und Investitionszulagen über die Unterstützung im Notifizierungsverfahren bis hin zum Subventionsstrafrecht - wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, die optimale Fördermittelquote für Ihr Vorhaben zu sichern. Vieles lässt sich in konstruktiven Gesprächen mit den Behörden in Ihrem Sinne klären. Falls nötig, setzen wir Ihr gutes Recht mit unseren Partnern aber auch im streitigen Verfahren durch.

Sie möchten wissen, welche Aspekte unsere beihilferechtliche Beratung im Detail umfasst? Wir stehen für unsere Antworten gerade.

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